Vererbungsprobleme

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Testament oder Erbschaft nach dem Gesetz

Ein Erblasser kann seine Wünsche hinsichtlich der Abwicklung seines Nachlasses durch Verfügung über Eigentum nach dem Tod (Testament) geäußert haben. In einem Testament sind oft angeordnet:

Enterbung / Ernennung von Erben
(auch Erbschaften genannt)
die Ernennung eines Testamentsvollstreckers / Testamentsvollstreckers
ein Vermächtnis oder eine Spende nach dem Tod
Nießbrauch
Verwaltung / Verwaltung / Auflösung Verwaltung
der Beitrag von Geschenken oder Spenden
zwei Stufen
elterliche Aufteilung des Eigentums
(mit altem Testament)

Die Erklärung und Gültigkeit eines Testaments kann zur Debatte stehen.
War der Erblasser noch kompetent oder fehlte der Wille, weil beispielsweise Vater oder Mutter eine (beginnende) Demenz hatten? Hat der zivilrechtliche Notar ordnungsgemäß gehandelt, beispielsweise indem er ein Protokoll befolgt hat? Kann der Wille aufgehoben oder annulliert werden? Was genau meinte der Erblasser mit seinem Willen?

Wenn es keinen Willen gibt, erbt der Nachlass laut Gesetz. Dies bedeutet normalerweise, dass alle Vermögenswerte und Schulden an den noch lebenden Ehepartner gehen und die Kinder einen Anspruch gegen ihren Vater / ihre Mutter oder ihren Stiefvater / ihre Stiefmutter erhalten, der erst nach seinem Tod fällig wird. Wir können Ihnen mehr über Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten erzählen.

(Vorteilhaft) akzeptieren oder ablehnen

Kurz nach dem Tod denken nur wenige Erben darüber nach, ob sie die Erbschaft rein annehmen, unter dem Privileg eines Inventars annehmen (Leistungsannahme) oder ablehnen.
Es ist jedoch sehr wichtig, schnell eine Wahl zu treffen und darauf zu achten, dass nicht versehentlich ein „Akt der reinen Akzeptanz“ ausgeführt wird. Dann haften Sie für die Schulden des Verstorbenen mit Ihrem eigenen Kapital! Eine vorteilhafte Annahme beinhaltet jedoch eine Verpflichtung zur Abwicklung des Nachlasses. Was ist zu tun? Es wurde viel publik gemacht, dass Erben nicht für unbekannte Schulden haften würden, aber die Rechtsprechung zeigt bereits, dass das Gericht eine unbekannte Schuld nicht leicht übernimmt. Es ist ratsam, kurz nach dem Tod mit einem spezialisierten Anwalt darüber zu sprechen, was in Ihrem Fall die beste Option ist und welche Konsequenzen dies hat.

Der legitime Teil / der untergeordnete Teil

Wurden Sie enterbt oder erhalten Sie einen geringeren Anteil, als Sie für berechtigt halten?
In diesem Fall haben Sie möglicherweise einen Anspruch aufgrund Ihres rechtlichen Teils. Dies ist der legale Kinderteil, auf den Sie Anspruch erheben können, wenn Sie ein Kind des Erblassers sind. Geschenke und Geschenke während des Lebens zählen dabei. Es ist nicht immer ratsam, sich auf einen legitimen zu berufen, wenn einer im Testament erwähnt wird, aber das Gefühl hat, dass Sie zu wenig bekommen. Dann könnten Sie einfach mit leeren Händen enden.

Ausführung und Liquidation

In einem Testament wird häufig angegeben, wer der Testamentsvollstrecker oder Administrator eines Nachlasses sein wird.
Wir unterstützen häufig Testamentsvollstrecker und / oder Abwicklungsadministratoren bei der Beratung bei der Abwicklung des Nachlasses. Wir sind auch oft auf der anderen Seite: Erben oder Gläubiger des Verstorbenen finden uns auch oft zur Beratung und Unterstützung in Verfahren gegen den Vollstrecker. Dies beinhaltet häufig die Überprüfung der Geschäftsführung eines Testamentsvollstreckers oder die Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Geschäftsführung verursacht werden.

Liquidation

In einigen Fällen muss der Nachlass liquidiert werden. Dies ist der Fall, wenn es vorteilhaft angenommen wird oder wenn das Gericht dies entscheidet.
Wir können Ihnen helfen, wenn Sie der Liquidator des Nachlasses sind oder wenn Sie mit dem Liquidator ein Gespräch über die Abwicklung des Nachlasses führen.

Der Vertrieb

Viele erbrechtliche Streitigkeiten betreffen die Aufteilung des Nachlassvermögens. Wer bekommt was? Was ist der Wert der zu verteilenden Ware? Ist es klug zu beschlagnahmen? Was tun, wenn jemand bereits Dinge verteilt hat?

Sind Sie ein Gläubiger von jemandem, der gestorben ist?

Wir können Sie beraten und unterstützen, wenn Sie einen Anspruch gegen den Verstorbenen hatten. Wir prüfen alle Möglichkeiten, um Ihren Anspruch so schnell und effizient wie möglich zu erhalten.

Andere Erbfälle

CBEA kann Ihnen in Bezug auf andere Aspekte des Erbrechts behilflich sein, z. B. Willensrechte, andere gesetzliche Rechte oder Fragen oder nur Rechenschaftspflicht.

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